Schule Wolhusen

Schule Wolhusen

 
Elternrat SCHER Konzept SCHER

Konzept zur Elternmitwirkung

SCHER und GER (SCHulhausElternRat und GesamtElternRat)

vom März 2009 (ersetzt die Version vom Juni 2005)

1              Einleitung bzw. Vorwort

Die Institutionalisierung der Elternmitwirkung ist ein Bestandteil der Schulentwicklung „ Schule mit Profil“ und intensiviert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

 

Bestehende Strukturen an der Schule Wolhusen:

 

Klassenebene:             Elternabende und Elterngespräche mindestens 1x pro Jahr

 

Gemeindeebene:          Elternbesuchstage (Donnerstag, Freitag, Samstagmorgen)

                                   Infos auf Schulseite EA (vierteljährlich)

                                   Oeffentl. Veranstaltungen, Vorträge

 

Nach einer Informationsveranstaltung im Mai 2004 haben sich über 20 interessierte Personen bereit erklärt, in der neu zu bildenden Arbeitsgruppe, genannt Spurgruppe, mitzuarbeiten.

Nebst diesen Elternvertretern nahmen jeweils 1 Lehrperson der 4 Schulhäuser, sowie der Schulleiter und eine Vertretung aus der Bildungskommission in dieser Gruppe Einsitz. In 5 Sitzungen wurde ein massgeschneidertes Konzept für die Schule Wolhusen erarbeitet.

Dabei wurden verschiedene Modelle geprüft. Ziel, Aufgaben, Kompetenzen, aber auch Grenzen sowie die ganze Organisation der Elternmitwirkung waren wichtige Diskussionsthemen.

Die homogene Zusammensetzung der Spurgruppe versprach immer interessante und konstruktive Sitzungen. Der zentrale und wichtigste Punkt war die Definition des Wolhuser Modells. Die Diskussionen zeigten schon früh, dass man sich einen Elternrat wünschte. Also eine gut organisierte Form der Elternmitwirkung.

 

Das Projekt wurde in folgende Punkte unterteilt:

- Ziele der Elternmitwirkung

- allg. Themen / Zweck, Organisation

- Wahlen

- Sitzungen

 

Mit Vorlage dieser Konzeptarbeit ist für die Spurgruppe die Planungsphase abgeschlossen. Bei einer Zustimmung durch die verschiedenen Gremien und der Lehrerschaft steht für den Start der Elternmitwirkung auf das Schuljahr 2005/06 nichts mehr im Wege. Ein Projekt, das hoffentlich erfolgreich startet, erfolgreich bleibt und weiterentwickelt werden kann.

 

Für die tolle Zusammenarbeit und das grosse Engagement bedanke ich mich bei allen Mitwirkenden ganz herzlich. Es war eine Freude, mit so vielen motivierten und aktiven Eltern sowie Lehrpersonen zu arbeiten.

 

Projektleiterin Rita Brunner

 

2              Zweck und Zielsetzung der Elternmitwirkung

 

Zum Zweck der Mitwirkung in der Schule Wolhusen organisieren sich die Eltern, deren Kinder die Schule Wolhusen besuchen, in den Elternräten. Die Elternräte sind politisch und religiös unabhängig.

 

  • Der Elternrat fördert den regelmässigen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus. Dadurch wird Vertrauen in die jeweils andere Gruppe aufgebaut und das gegenseitige Verständnis gestärkt.
  • Der Elternrat unterstützt die Schule bei der Umsetzung des Jahresprogramms.(Mithilfe bei schulischen Anlässen, Projekttagen, Arbeit am Jahresmotto etc.)
  • Der Elternrat ermöglicht durch die Mitarbeit in Projekten Begegnungen zwischen Eltern und Lehrpersonen. Dadurch wird das bisherige Rollen-Verständnis verändert.
  • Der Elternrat regt das Angehen von Problemen an, welche zur pädagogischen Schnittmenge von Schule und Elternhaus gehören ( z B Hausaufgaben, Suchtprävention, Verhalten auf dem Schulweg etc.).
  • Der Elternrat unterstützt das Miteinander von Schüler/innen aus so genannten „zugewandten Orten“ (Anschlussgemeinden, Aussenschulen), sowie durch seine spezielle Zusammensetzung auch der Fremdsprachigen.
  • Der Elternrat schafft die Plattform für intensivere Kontakte der Eltern untereinander.
  • Der Elternrat hat keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion und beschäftigt sich nicht mit Themen, die in den Kompetenzbereich der Schule gehören (siehe auch Pt. 3.2).
  • Die engere Zusammenarbeit Schule und Elternhaus verbessert das Verhältnis untereinander. Dies wirkt sich positiv auf das Klima der Schule aus und kann die Leistungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen steigern.

 

3              Umsetzung

3.1          Organisation der Elternräte

Die Grundeinheit der Elternmitwirkung ist das Schulhaus. In jedem Schulhaus wirkt ein Elternrat. Es gibt demnach vier Schulhauselternräte:

·         Berghof

·         Markt

·         Rainheim (inkl. die Kindergärten Dorf)

·         Steinhuserberg

 

Vertretungen der vier Schulhauselternräte treffen sich im Gesamtelternrat. Dort werden Themen angegangen, die die gesamte Schule Wolhusen betreffen.

 

Schulhauselternrat SCHER

Vertretung

Stimmrecht

Es wird angestrebt, pro Klasse eine Person aus der Elternschaft als Vertreterin in den SCHER zu wählen.

stimmberechtigt

eine Lehrperson vertritt die Lehrerschaft des Schulhauses

beratende Stimme

je nach Thema und je nach Bedarf können zu einzelnen Sitzungen weitere Personen eingeladen werden (z.B. Hauswart, Schularzt etc.)

beratende Stimme

 

Gesamtelternrat GER

Vertretung

Stimmrecht

Vom SCHER Berghof und vom SCHER Rainheim
je 2 Vertretungen

stimmberechtigt

Vom SCHER Steinhuserberg und vom SCHER Markt
je 1 Vertretung

stimmberechtigt

Ein Mitglied der Schulleitung

beratende Stimme

Ein Mitglied der Bildungskommission

beratende Stimme

je nach Thema und je nach Bedarf können zu einzelnen Sitzungen weitere Personen eingeladen werden (z.B. Hauswart, Schularzt etc.)

beratende Stimme

 

3.2          Mögliche Themen der Elternräte

  • Elternbildungsveranstaltungen
  • Erzieherische Themen
  • Gesellschaftliche Themen
  • Kulturelle Integration
  • Organisatorische Themen
  • Brückenschlag zur Berufswelt
  • Schulische Projekte (z.B. Schulhausplatzgestaltung)
  • Meinungsbildung zu strukturellen Fragen

 

Beispiele, die nicht in den Aufgaben- und Bearbeitungsbereich des SCHER/GER gehören

  • Pädagogische und didaktische Themen
  • Stundenpläne, Lehrpläne, Klassenzuweisungen
  • Anstellung und Beurteilung von Lehrpersonen

3.3          Stufen-Sitzungen

Bei Themen, bei denen es nicht um Schulhaus-Eigenheiten geht, sondern um Eigenheiten, die die Stufe betreffen, können sich auch Vertretungen verschiedener Schulhauselternräte treffen (z.B. alle Vertretungen der Kindergärten oder der Primarschul-Oberstufe usw.).

3.4          Protokollführung

Die Sitzungsergebnisse sollen in einem ausführlichen Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist allen Elternratsmitgliedern, der BiKo und der SL  zuzustellen.

3.5          Informationsfluss, Antragsrechte

Die SCHER stellen auf geeignete Weise sicher, dass die Informationen an andere interessierte Gremien gelangen, insbesondere an die Schulleitung und an die Bildungskommission.

 

Umgekehrt können die SCHER erwarten, dass die Schulleitung und die BiKo ihnen die relevanten Informationen aus ihrer Arbeit zustellen.

 

Die SCHER und der GER können Anträge stellen

·         an die Schulleitung

·         an die Bildungskommisssion

 

3.6          Öffentlichkeitsarbeit

Die SCHER und der GER können nach Absprache mit der Schulleitung die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren:

·         auf der Seite „Schule Wolhusen“ im Entlebucher Anzeiger

·         auf der Homepage der Schule Wolhusen

·         mit Elternbriefen etc.

3.7          Finanzielle Möglichkeiten

Die Arbeit in den Elternräten ist ehrenamtlich.

Es wird ein Budgetposten „Elternrat“ eingereicht, welcher für Veranstaltungen (Defizitgarantie) und Spesen sowie für ein gemeinsames Nachtessen am Ende des Amtsjahres eingesetzt werden kann.

4              WAHLEN

4.1          Grundsätzliches:

1. Es werden gewählt:   Klassendelegierte/r

                                   Leitung SCHER  (Schulhauselternrat)

                                   Leitung GER  (Gesamtelternrat)

 

2. Wahlen finden zu Beginn eines neuen Schuljahres, jeweils am ersten Elternabend statt.

 

3. Die Klassen-Lehrperson leitet die SCHER-Wahlen.

 

4. Es zählt das Relative-Mehr.

 

5. Wählbar für Klassendelegierte sind alle Eltern der KindergärtlerInnen  und  Schulkinder (pro Familie max. 1 Vertreter)

 

6. Wünschenswert ist eine Amtsdauer von länger als einem Jahr.

 

4.2          Wahl der Klassendelegierten

·         Die Erziehungsberechtigten werden vor dem Elternabend mit einem Brief der SL auf die Möglichkeit der Mitwirkung in den SCHER’s aufmerksam gemacht. Mit beigelegtem Talon können die Erziehungsberechtigten ihre Bereitschaft rückmelden. Die SL sammelt die eingegangenen Meldungen und leitet diese an die entsprechenden Klassenlehrpersonen weiter.

·         Am Elternabend stellen sich die Interessierten vor:

- Interesse an der Elternmitwirkung

- Schwerpunkte

- Eigene Ressourcen und Fähigkeiten

·         Alle zur Mitwirkung bereiten Elternteile können im SCHER mitwirken. Sollte sich niemand zur Verfügung stellen, wird dies mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Es erfolgen aber keine weiteren Schritte (wie zusätzliche Werbung, nochmaliges Angehen von ausgewählten Personen etc.)

·         Am Elternabend wird geklärt, ob die restliche Elternschaft mit der Vertretung einverstanden ist.

·         Eine Ausländer-Vertretung, sowie eine Vertretung aus Romoos und Werthenstein werden ausdrücklich gewünscht und angestrebt.

 

4.3          Wahl der Leitung des SCHER und des GER

·         Der Schulhauselternrat und der Gesamtelternrat konstituieren sich selbst an der ersten Sitzung des Schuljahres.

 

5              Sitzungen

5.1          Anzahl Sitzungen

Der SCHER kann sich ein erstes Mal nach abhalten der Elternabende treffen. Dort werden die Vorsitzenden des Elternrates gewählt. Diese erste Sitzung des SCHERS findet in der ersten Hälfte des Monats November statt und bildet die Grundlage für eine erste GER–Sitzung.

Sitzungen werden je nach Bedürfnis des Schulhauses abgehalten. Ein Minimum von 2 Sitzungen wird jedoch als sinnvoll erachtet.

Der GER trifft sich mindestens zweimal jährlich. Eine erste Sitzung ist nach der Wahl der neuen Mitglieder auf die zweite Novemberhälfte anzusetzen. Weitere Sitzungen werden innerhalb des GERs bestimmt.

5.2          Leitung der Sitzungen

SCHER-Leitung: Vertreter/in im GER

GER-Leitung      wird GER-intern gewählt.

5.3          Termine/Daten

SCHER–Sitzung:           Die erste Sitzung findet in der ersten Hälfte des Monats November statt, die letzte nach den Sommerferien, vor den Neuwahlen

GER–Sitzung:     1. Sitzung in der 2. Hälfte des Novembers
die letzte Sitzung Ende Schuljahr vor den Sommerferien

5.4          Sitzungsort

SCHER:             Schulhausräumlichkeiten

GER:                 Im Sitzungszimmer der SL, Im Schmitteli 2, Wolhusen

5.5          Sitzungsablauf

Die Sitzungen sind im Normalfall folgendermassen aufgebaut:

a)    Begrüssung

b)    Absenzen, Entschuldigungen

c)    Traktanden genehmigen

d)    Protokoll der letzten Sitzung genehmigen

e)    Informationen, die für die Teilnehmenden von Bedeutung sind

f)     Traktanden

Argumente dafür und dagegen

Anträge formulieren

Beschluss fassen

Ausführung des Beschlusses festlegen: wer, was, wie, wann

Wer und wie wird in welcher Form informiert

Pendenzen festhalten

g)     Diverses, nächste Sitzung

Traktanden werden über den/die SCHER- und GER-Leiter/in bekannt gegeben.

Die schriftliche Einladung folgt mindestens zehn Tage vor Sitzung.

 

6              Schlussbestimmungen

6.1          Inkrafttreten

Diese Überarbeitung tritt ab April 2009 in Kraft und ersetzt die Version vom Juni 2005.

6.2          Anhang

„Wichtige Merkpunkte für Elternräte“ (siehe Weisungsordner IW52)

 

 

Spurgruppe „Elternmitwirkung“ der Schule Wolhusen

 

Von Rolf Henzen überarbeitete Fassung vom März 2009

 

Download:  Elternmitwirkung_Konzept.pdf